Es gelten bei Kauf unsere nachstehenden AGB.

    Allgemeine Geschäfts- u.Zahlungsbedingungen, Brandschutz- Fachhandel Matias Giedeck

    1. Geltung der Bedingungen: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Brandschutz - Fachhandel Matias Giedeck, nachstehend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen der AGB gilt die jeweils auf der letzten Rechnung oder Angebot dem Käufer bekannt gemachte Version. Die AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäfts- / Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

    2. Angebot und Vertragsschluß: Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sowie sonstige Leistungsvereinbarungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

    3. Preise: Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten angegebenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Windeck Hurst.

    4. Liefer- und Leistungsziel: Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, und falsche, bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens der Lieferanten des Verkäufers, hat dieser auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen, bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger, als 3 Monate dauert ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Der Verkäufer ist zur Teillieferung und zur Teilleistung berechtigt.

    5. Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

    6. Gewährleistung: Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, daß die Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt für alle gelieferten Produkte 24 Monate für Endkunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei gewerblichen Kunden, Institutionen, Behörden gilt die eingeschränkte Gewährleistung von 12 Monaten. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers, bzw. Herstellers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer muß dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, daß das defekte Teil, bzw. Gerät, mit genauer Fehlerbeschreibung, einer Kopie des Lieferscheines und der Rechnung, mit denen geliefert, und mit Angabe der Modell- und Seriennr. in Originalverpackung frei Haus an das Lager Windeck Hurst geschickt, bzw. angeliefert wird. Durch den Austausch von Geräten, Teilen oder Baugruppen treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile fallen bezüglich von Mängeln infolge Verbrauchs-, bzw. Abnutzungserscheinungen nicht unter die Gewährleistung. Ebenso erlischt die Gewährleistung durch unsachgemäße Nutzung oder Behandlung, sowie Fremdeingriff, bzw. Öffnen der Geräte durch den Käufer oder andere nicht durch den Verkäufer autorisierte Personen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf Reparatur, bzw. Austausch der defekten Geräte oder Baugruppen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Zeit fehl, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Der Verkäufer garantiert nicht für die Nutzbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck und/oder Kompatibilität mit bereits vorhandenen Komponenten. Für Arbeiten an Geräten wird nur für ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten gewährleistet. Die Haftung für Fehler an nicht vom Verkäufer gelieferten Teilen oder Geräten wird ausgeschlossen. Ebenso für Folgeschäden jeglicher Art von oder an solchen Produkten, selbst dann, wenn diese Folgeschäden aufgrund der Be- oder Verarbeitung durch den Verkäufer erfolgt sein sollten. Bei Abwicklung der über die Gewährleistung hinausgehenden Herstellergarantie hat der Käufer Handlingkosten für den Transport zum Hersteller und Garantieabwicklung zu tragen. Die Handlinggebühr beträgt mindestens 20,- € und ist im Voraus zu entrichten. Das Eintreten von Gewährleistungs- oder Garantiefällen berechtigt nicht zur Einbehaltung fälliger Zahlungen durch den Käufer. Geschuldete Beträge sind vom Käufer in jedem Fall pünktlich und vollständig an den Verkäufer zu zahlen. Eine Aufrechnung mit vermeintlichen Gegenansprüchen des Käufers wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers erfolgt. Dieser Absatz enthält abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

    7.Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch sofern es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer, ohne ihn zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist berechtigt und auf sein Verlangen der Käufer verpflichtet, dem Nacherwerber die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts dem Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer den Verkäufer sofort und umfassend zu unterrichten und den oder die Dritten auf dessen Rechte aufmerksam zu machen, sowie dem Verkäufer die zu seiner Intervention notwendigen Unterlagen zu überlassen. Die Kosten für die Intervention des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers.

    8. Haftungsbeschränkung: Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

    9. Anwendbares Recht: Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Siegburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Willen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    10. Wartung Wandhydranten: Für das entleeren  und wieder füllen von Steigleitungen naß und trocken, ist ausschließlich der Betreiber oder der Besitzer Anlagen verpflichtet. Alle Verantwortung aus dieser Arbeit unterliegen ausschließlich deren Verantwortung. Die Firma Brandschutz - Fachhandel Matias Giedeck lehnt jegliche Verantwortung insbesondere für Wasserschäden  die hier durch oder durch eine Wartung entstehen ab. 

  • 11. Widerrufsrecht:
  • Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, Email) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an (gilt auch für Rücksendung der Ware):

    Matias Giedeck Heiligenkamp 1 51570 Windeck  oder per E-Mail an: MGIEDECK@t-online.de

    oder per Fax: 02292/6376

    Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann zurück. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

    Nach Eingang der Rücksendung werden geleistete Kaufpreiszahlungen und von Ihnen vorgelegte Kosten für die Rücksendung (bei einem Bestellwert über 40 Euro) von uns zurückerstattet. Bitte legen Sie der Rücksendung daher Ihre Bankverbindung bei.

    Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
     

    Alle genannten Namen, Marken und Logos sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.

     

     

Letztes Update: 01.August  2006