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Grundsätzlich ist im gewerblichen Bereich nach den gesetzlichen Regelungen jeder, der Personen gegen Entgelt beschäftigt, verpflichtet für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz zu sorgen.
Das heißt in Büros und Gewerberäumen müssen Handfeuerlöscher in bestimmter Anzahl und Bauart, abhängig von Größe und Art der Brandgefahr vorhanden sein. Wenn Sie uns Art und Größe Ihrer Gewerberäume mitteilen, ermitteln wir gerne den für Sie vorgeschriebenen Feuerlöscherbedarf und machen Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns .(Siehe unter Kontakt) Sie können sich aber auch selbst vorab über die herrschende Gesetzgebung informieren, indem Sie die unten aufgeführten Texte lesen.
Auswahlkriterien für Feuerlöscher
Grundlage für die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in erster Linie die BGR 133 ("Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern") (Ehemals ZH1/201).
Tragbare Feuerlöscher sollen EG-einheitlich zugelassen werden. Hierfür wurde in Deutschland die bisherige DIN 14 406, Teil 1-4 zurückgenommen und durch die DIN EN 3, Teil 1, 2, 4 und 5 ersetzt. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen DIN 14 406 ist die Leistungsbewertung der Feuerlöscher. So gab die DIN 14 406, Teil 2 für bestimmte Löschmittelmengen / Löschergrößen feste Prüfobjekte vor. Eine Information, ob das Prüfobjekt nur knapp oder mit großer Löschmittelreserve erreicht wurde, gibt diese Form der Zulassung nicht. Innerhalb der DIN EN 3 sind nun für eine Löschgröße verschiedene Brandobjekte möglich, so dass nun eine Leistungsbeurteilung jedes Feuerlöschers möglich ist. Diese Leistung eines Feuerlöschers wird auf jedem Gerät für die einzelnen Brandklassen angegeben .
In Abhängigkeit dieser Leistungswerte, des so genannten Löschmittelratings wird in der BGR 133 die Menge der vorzuhaltenden Feuerlöscher festgelegt, wobei man sich der Rechenhilfsgröße Löschmitteleinheiten" (LE) bedient. In Abhängigkeit zwischen Raumgröße und Brandrisiko muss eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen. Diese Löschmitteleinheiten können durch verschiedene Löscher abgedeckt werden solange diese für die vorherrschende Brandklasse geeignet und zugelassen sind. Zur Ermittlung der Löschmitteleinheiten enthält die BGR 133 eine Tabelle mit den jeweiligen Löschmitteleinheiten je Löschmittelrating. Je größer das Löschmittelrating, also je leistungsfähiger der Feuerlöscher ist, desto weniger Feuerlöscher werden benötigt. Diese Berechnung nach BGR 133 entspricht auch der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 (BMA 5.6.1997) sowie der Form 2001 des VDS.
Für die Auswahl der Feuerlöscher ist zu berücksichtigen, dass Feuerlöscher mit geringerem Gewicht besser in der Handhabung sind, so dass möglichst Feuerlöscher mit 6 kg eingesetzt werden sollten. Außerdem ist im Hinblick auf Brandfolgeschäden durch Löschmittel der Hinweis aufgenommen worden, dass nach Möglichkeit Wasser bzw. Schaum stets der Vorrang gegenüber anderen Löschmitteln gegeben werden sollte.
Die Anbringhöhe der Geräte wird mit 80-120 cm Griffhöhe empfohlen.
Aus unserem Sortiment empfehlen wir folgende Feuerlöscher, die den angebenden Kriterien entsprechen:
6 Kg Pulverfeuerlöscher mit den Brandklassen ABC
6 Lt. Schaumfeuerlöscher mit den Brandklassen AB
Unterscheidung von Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher
Beim Aufladelöscher handelt es sich um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten werden. Erst kurz vor Inbetriebnahme wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzudichtende Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Der Aufladelöscher ist daher als Qualitätslöscher heute Standard in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Beim Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einem Behälter aufbewahrt werden. Der ganze Feuerlöscher steht daher ständig unter Druck und ist somit anfälliger für Undichtigkeiten als der Aufladelöscher, insbesondere bei starker äußerer Beanspruchung. Außerdem ist die Wartung kostenintensiver, da der Dauerdrucklöscher der Druckbehälterverordnung unterliegt und bei jeder Wartung einer 100%ige Dichtheitskontrolle des Behälters mit Ventil erfolgen muss. Der Dauerdrucklöscher ist ein in der Anschaffung günstiger Löscher und wird überwiegend in Privathaushalten eingesetzt.
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