- Teil 1 : definiert Begriffe und Anwendungen
- Teil 2 : regelt Auslegung und Dimensionierung
- Teil 3 : bestimmt die Geräteanforderung
Die DIN 18232 gilt für übergroße Räume
in eingeschossigen Gebäuden bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude, d.h. üblicherweise für Räume über 200 m² Grundfläche, deren Decke das Dach des Gebäudes bildet. Der Anwendungsbereich der DIN 18232 er- streckt sich sowohl auf gewerbliche als auch auf nichtgewerbliche Gebäude. Sie gilt jedoch nicht für Treppenräume und für Versammlungsstätten siehe LBO. Für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232 ist die aerodynamisch wirksame Abzugsfläche (Aw) maßgebend. Im Gegensatz zur geometrisch freien Abzugsfläche (Ag) , wie sie die LBO zugrundelegt, wird die Aw - Fläche eines Rauch- und Wärmeabzugsgerätes durch genormte Prüfungen nach Teil 3 im Windkanal ( vergleichbar den cw-Wert- Untersuchungen für Kraftfahrzeuge ) ermittelt. Dabei hat sich herausgestellt, dass strömungsverbessernde Maßnahmen, z.B. speziell geformte Aufsatzkränze oder Windleitflächen ( Spoiler ) , zu einem günstigerem Aw - Wert führen . Neben der Aw-Wert-Bestimmung sind umfangreiche Prüfungen - z.B. Windsog, Standsicherheit, Brandverhalten - erforderlich . Diese werden vom Staatlichen Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen im zusammenfassenden Prüfzeugnis ( ZPZ ) bestätigt.
- bei einer Dachneigung von 0° bis 12° - mindestens 1 Gerät pro 200 m² ,
wobei die RWG möglichst gleichmäßig auf der Dachfläche zu verteilen sind ;
bei einer Dachneigung über 12° - mindestens 1 Gerät pro 400 m² ,
wobei die RWG möglichst hoch anzuordnen sind .
Grundsätzlich sind mehrere kleine Geräte wenigen großen vorzuziehen. Folgende Abstände sind einzuhalten:
- untereinander mindestens 5 m , höchstens 20 m ;
- bei Dachneigungen bis 12° darf der Abstand zwischen RWG und Dachrand 5 m nicht unter- und 10 m nicht überschreiten ;
- bei Dachneigungen über 12° sind die RWG oberhalb der mittleren lichten Raumhöhe anzuordnen .Ihr Abstand zur Außenwand soll nicht mehr als 20 m betragen .
Da kleinere Abschnitte im Brandfall leichter beherrscht werden können und um die notwendige Abzugsthermik sicherzustellen, sollen Dachflächen von Räumen über 1.600 m² Grundfläche durch Rauchschürzen in Abschnitte von max. 1.600 m² unterteilt werden. Die Rauchschürzen mit rauchdichtem Deckenanschluss sind feuerhemmend F30 auszuführen und sollen möglichst bis zur halben Hallenhöheherabreichen .
Sind Abschnitte von 1.600 m² aus betrieblichen Gründen nicht möglich , wird nach DIN eine entsprechende Dimensionierung vorgegeben .
Bezüglich der Auslösevorrichtungen schreibt die DIN 18232 Teil 2 neben der manuellen Fernbedienung eine temperaturabhängige automatische Auslösung bei maximal 72° C für das Einzelgerät vor. Pro Raum bzw. pro Brandabschnitt muss mindestens eine manuell fernzubedienende Öffnergruppe vorhanden sein, netztunabhängig z.B. als CO2 - oder not- stromversorgtes Elektro-System. Ein Schließen der RWG im Brandfall ist nicht zulässig .
Wesentliche Voraussetzung für den thermischen Auftrieb und die Abführung der heißen Rauch- und Brandgase sind die im unteren Hallenbereich ausreichend groß zu dimensionierenden Zuluftöffnungen. Dabei können Tor- ,Tür- oder Fensteröffnungen an- gerechnet werden .
Die sachgerechte Bemessung und Auslegung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232 verlangt erhebliches Fachwissen und die Berücksichtigung vieler verschiedener Parameter. So wirkt sich z.B. das Vorhandensein von Rauchschürzen, einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer Werksfeuerwehr auf die erforderliche RWG - Installation und damit auf die Höhe der Investitionen aus.
Die Auslegung selbst sollte vorzugsweise vom Fachmann durchgeführt werden. Die Mitgliedsfirmen des FVLR bieten kostenlose Beratung und verfügen über Erfahrung und Fachwissen .