Fettbrand

Richtlinie zum vorbeugenden Brandschutz bei Fettbränden

 

Beim Betreiben von Fritteusen oder Fettbackgeräten im privaten wie im gewerblichen Bereich kommt es durch technische Defekte, Unachtsamkeit oder unsachgemäßerer Bedienung immer wieder zu Bränden mit oft dramatischen Folgen:
Menschen können schwerste Verbrennungen durch herumspritzendes heißes Fett erleiden. Schäden an Einrichtungen und Gebäuden entstehen, weil die Erstbekämpfung der Fettbrände durch unzweckmäßige Mittel häufig nicht erfolgreich ist.

 

Sicherheit bei Fettbränden geben Fettbrablöscher

 

Jüngste Versuche der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) haben ergeben, dass Brände von Fritteusen oder Fettbackgeräten mit herkömmlichen Löschmethoden kaum oder gar nicht in den Griff zu bekommen sind. Wenn sich die Öle und Fette in den Geräten selbst entzünden, liegen häufig schon Temperaturen von 300 - 400 °C vor. Schnell werden dann Temperaturen von mehr als 600 °C erreicht. Wie die durchgeführten Löschversuche der BGN bei brennenden Fritteusen und Fettbackgeräten gezeigt haben, lässt sich das Feuer in aller Regel mit Löschdecken oder Deckeln nicht ersticken. Auch mit handelsüblichen CO2- oder Pulverlöschern lassen sich die Brände nicht in den Griff bekommen. Insbesondere beim Einsatz von Wasser- oder Schaumlöscher besteht eine hohe Verletzungsgefahr (Fettexplosion) für die handelnden Personen.

 

Von Berufsgenossenschaften empfohlen

 

Sicher und erfolgreich gelöscht werden können Fettbrände mit speziellen Fettbrandlöschern. Eigens für die Bekämpfung von brennendem Frittieröl, Speisefett oder Speiseöl entwickelt und für diesen Verwendungszweck geprüft, sind diese Feuerlöscher besonders geeignet für den Einsatz in Hotels, Gaststätten, Großküchen, Fleischereien, fast-food- Betrieben, Kantinen, Bäckereien, Imbissständen - wie die BGN u.a. in ihren Arbeitssicherheitsinformationen ASI 9.14/2000 nachdrücklich empfiehlt. Aber auch im Privathaushalt sollten Fettbrandlöscher nicht fehlen, wenn mit Fritteusen oder ähnlichen Geräten gekocht wird.
Erkennbar sind die Fettbrandlöscher an dem Aufdruck

 

"..geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".
 

Aufgrund der Zusammensetzung und des Reinheitsgrades bestehen auch bei Fettbrandlöschmitteln keine hygienischen Einwände gegen ihre Verwendung.

Was ist zu tun bei Fettbränden ?

 

  • Sofort die Feuerwehr rufen!
     
  • Eigene Löschversuche nur mit Löschern durchführen, die
    gekennzeichnet sind als "geeignet zum Löschen von Speiseöl-
    und Speisefettbränden".
     
  • Unbedingt Mindestsicherheitsabstand zum Brandherd von
    1 - 1,5 m einhalten!
     
  • Keinesfalls versuchen mit Wasser zu löschen!
    Hohe Verbrennungsgefahr durch Fettexplosion

 

Grundsätzliches
 

Der tragbare Feuerlöscher ist für den vorbeugenden Brandschutz unverzichtbar.

Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 typgeprüft und in Deutschland amtlich zugelassen sein.

Im Brandfall können nur funktionsfähige und einsatzbereite Feuerlöscher Personen schätzen sowie Umwelt- und Sachschäden eingrenzen bzw. verhindern.

Daher müssen Feuerlöscher regelmäßig nach DIN 14406 Teil 4 gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften kürzere Fristen für die Wartung und Prüfung von Feuerlöschern einzuhalten sind.
 

Letztes Update:24.April 2009

Sollte ich versehentlich gegen irgendwelche Copyrights verstoßen haben, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend per E-Mail.