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Für den Austausch von Feuerlöschpulver ist zu beachten:
Das Feuerlöschmittel Pulver ist durch
- seine schlagartige Löschwirkung und
- seine guten Löscheigenschaften
- für den Einsatz bei fast allen Bränden geeignet.
Feuerlöschpulver ist
- nicht giftig
- unschädlich
- fließfähig
- gut förderfähig und
- hat eine Isolationsfähigkeit.
Pulverfeuerlöscher sind daher sehr leistungsfähig und haben einen breiten Anwendungsbereich.
Die Löschwirkung von Feuerlöschpulver beruht auf der heterogenen Inhibition. Dabei wird durch Energieverminderung und Energiebindung der zur Verbrennung notwendigen Katalysatoren der Verbrennungsprozeß gestoppt.
Damit Feuerlöschpulver die Löschwirkung in vollem Umfang erhält und der Pulverfeuerläscher seine bestimmungsgemäße Löschleistung aufweist, muss das Feuerlöschpulver ebenfalls seine bestimmungsgemäßen chemischen und physikalischen Eigenschaften aufweisen.
Bei der Instandhaltung sind die der Prüfung zugänglichen Eigenschaften, wie Förderfähigkeit, Trockenheit, Kristallbildungen, Verklumpen oder Anhaftungen, zu prüfen.
Ist das Feuerlöschpulver verklumpt, nicht mehr in ausreichendem Maße fließfähig oder weist es andere Anzeichen auf, die die Löschfähigkeit beeinträchtigen, ist es unabhängig vom Alter des Feuerlöschpulvers auszutauschen.
Durch mechanische Belastung, Vibration des Feuerlöschers sowie nicht zu vermeidende Wasserdampfdiffussion in den Feuerlöscherbehälter sind die notwendigen chemischen und physikalischen Eigenschaften zur Erhaltung der ausgewiesenen Löschkraft von Feuerlöschpulver nach einer
Lebensdauer von maximal 10 Jahren
nicht mehr gewährleistet. Das Feuerlöschpulver ist auszutauschen und zu entsorgen bzw. einer Verwertung zu zuführen.
Grundsätzliches
Tragbare Feuerlöscher sind für den vorbeugenden Brandschutz unverzichtbar.
Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 typgeprüft und in Deutschland amtlich zugelassen sein.
Im Brandfall können nur funktionsfähige und einsatzbereite Feuerlöscher schützen sowie Umwelt- und Sachschaden eingrenzen bzw. verhindern.
Daher müssen Feuerlöscher regelmäßig nach DIN 14406 Teil 4 gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.
Für das Aufstellen, Betreiben und die Wartung von tragbaren Feuerlöschern gelten u.a. folgende Vorschriften: siehe Normen und Vorschriften
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